Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung: Einkommenseinbußen richtig absichern" am 18. Juni um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale Brandenburg

Sie haben sich so richtig über Ihren Telefonanbieter geärgert? Ihre Bank oder Sparkasse hat Ihren Sparvertrag gekündigt? Ein Energieversorger geht von Tür zu Tür und verkauft unliebsame Verträge? Oder der Online-Shop will partout die Ware nicht zurücknehmen? Teilen Sie uns hier Ihre Beschwerde mit.
Off

Header Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg geht regelmäßig gegen Unternehmen vor, die sich nicht an geltendes Recht halten. Außerdem warnt sie vor aktuellen Abzockmaschen. Helfen Sie uns dabei, indem Sie uns schwarze Schafe und unlautere Geschäftsmethoden melden!

Wichtig für Sie zu wissen: In der Beschwerde-Box sammeln und werten wir Fälle aus. Über diesen Kanal können wir leider keine Beratungsfragen beantworten. Das heißt: Falls Sie individuelle Beratung zu Ihrem Fall benötigen, machen Sie bitte einen Termin aus. Das geht ganz einfach online oder über unser landesweites Servicetelefon: 0331-98 22 999 5 (Mo-Fr, 9-18 Uhr). Vielen Dank!

Sie haben eine Beschwerde oder einen Hinweis zu einem Unternehmen oder einem Produkt? Nutzen Sie dieses kostenlose Kontaktformular und helfen Sie uns so bei der Marktbeobachtung.
 
Wir sammeln Ihre Erfahrungen und können so beispielweise vor aktuellen Abzockmaschen warnen oder gegen Unternehmen vorgehen, die sich nicht an geltendes Recht halten. Auch für unsere verbraucherpolitische Arbeit sind Ihre Meldungen hilfreich, damit wir wissen, wo Verbraucher:innen der Schuh drückt.
 
Bitte beachten Sie: Falls Sie zu Ihrer Meldung eine persönliche Rückmeldung und rechtlichen Rat wünschen, machen Sie bitte einen Beratungstermin aus. Hier finden Sie dafür Ihre nächste Verbraucherzentrale.
Maximal 3 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: gif, jpg, png, bmp, odf, odt, pdf, doc, docx, ppt, pptx, xls, xlsx, .

* Pflichtfelder

 

Wenn Sie uns über dieses Formular eine Nachricht zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage bei uns gespeichert. Derzeit ist uns eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail leider nicht möglich. Nur wenn Sie mit einem unverschlüsselten Versand einverstanden sind, können wir für etwaige Rückfragen per E-Mail mit Ihnen korrespondieren. Sie erklären Ihr Einverständnis, indem Sie dieses Formular ausfüllen und absenden. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z. B. per E-Mail an die zentrale Adresse widerruf@vzb.de. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.